Gestaltpsychotherapie in Wien:
Was bezahlt die Krankenkasse?
Information zum Ablauf der Refundierung der Gestaltpsychotherapie bei der Krankenkasse
Sehr geehrte KlientInnen!
Folgende Schritte sind nötig, um Ihre Psychotherapie als Krankenbehandlung von der jeweiligen Krankenkasse bezuschussen zu lassen.
Voraussetzung
es ist eine Art “Überweisung” von einem/r Arzt/Ärztin. Diese wird Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung genannt. Bringen Sie die Bestätigung spätestens bei der 2. Sitzung mit, damit Sie für die ersten 10 Einheiten Ihrer Krankenbehandlung (ICD 10 Diagnose) einen Kostenzuschuss erhalten. Dafür reichen Sie Bestätigung, die Honorarnoten und die Zahlungsbestätigungen bei Ihrer Krankenkasse unter Wahlarzthilfe ein.
Ab der 11. Sitzung ist ein Antrag nötig. In Absprache mit Ihnen ist dafür ein Antragsformular für den Kostenzuschuss auszufüllen. Auch diesen Antrag reichen Sie ein, die Krankenkasse prüft und bewilligt anschließend das Kontingent von Therapiestunden. In den Folgemonaten reichen Sie wiederum die erhaltenen Honorarnoten bzw. Zahlungsbestätigungen bei der Krankenkasse ein und bekommen von dort die jeweiligen Teilrefundierungssätze auf Ihr Konto überwiesen.
Aktuelle Kostenzuschüsse
BVAEB
€ 46,60.- / ab 50 Minuten bzw.
€ 27,10.- / ab 30 Minuten für Einzeltherapie
SVS – GW
€ 45.- / ab 50 Minuten bzw.
€ 26,26.- / ab 30 Minuten für Einzeltherapie
ÖGK
€ 33,70- / 60 Minuten Einzeltherapie
Weitere Informationen finden Sie bei:
- www.svs.at
- Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie/ ÖBVP: www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung
- Psyonline.at: www.psyonline.at/contents/595/psychotherapie-auf-krankenschein
Bei Fragen zum Kostenzuschuss
zur Psychotherapie
in Wien kontaktieren Sie mich.